Übungsfahrt

Für die duale Ausbildung B1000, muss man 1000km Übungsfahrten mit privaten PKWs und Begleitperson(en) absolvieren. Es gibt aber auch die Möglichkeit zur Vollausbildung bei der Fahrschule (18 Fahrstunden mindestens) freiwillig Übungsfahrten anzumelden.

Mit der Bewilligung zur privaten Übungsfahrt darfst du mit einer oder maximal zwei Begleitperson(en) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr fahren. Sie kann nur erteilt werden, wenn du bei der Fahrschule bereits angemeldet bist, der Führerscheinakt bei der Behörde eingereicht ist und der erste Teil deiner Ausbildung (6 Theorie- und Praxisstunden) in der Fahrschule beendet ist. Nach Genehmigung durch die Behörde kannst du dann für 18 Monate mit deiner Begleitperson private Übungsfahrten durchführen.

Voraussetzungen für den Begleiter

  • Mindestens 7 Jahre Führerschein der Klasse B und in den letzten 3 Jahren nachweislich Fahrpraxis
  • keine schweren Verkehrsdelikte
  • Begleitperson muss während der Übungsfahrt immer Beifahrer sein

Voraussetzungen für den Fahrschüler

  • Mindestalter: 17 1/2 Jahre
  • ärztliches Gutachten
  • 0,1 Promillegrenze (0,05 mg/dl) gilt sowohl für den Schüler als auch für dessen Begleitperson

Voraussetzungen für das Übungsfahrzeug

  • Kennzeichnung des Fahrzeuges vorne und hinten mit dem Buchstaben „L“ und hinten mit der Aufschrift „Übungsfahrt“ (die dafür notwendigen L-Tafeln erhältst du bei uns in der Fahrschule Fürstenfeld)
  • Achtung: Die namhaftesten Versicherungsgesellschaften haben per Pauschalbestätigung der Verwendung der versicherten KFZ als Ausbildungsfahrzeug zugestimmt.

Wir wünschen dir viel Spaß und GUTE FAHRT!