Kann es dir verboten werden, zur amtlichen Prüfung anzutreten, wenn die Vorprüfung in der Fahrschule negativ war?

Nein! Fahrschulen sind zwar gesetzlich verpflichtet, sich über den Ausbildungstand der FahrschülerInnen zu informieren, aber die Entscheidung ob es sinnvoll ist, zur theoretischen bzw. praktischen Prüfung anzutreten, liegt ganz allein bei dir. Die Fahrschule kann Empfehlungen aussprechen – ob du antrittst, entscheidest du!