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Nach Erteilung der Lenkerberechtigung hast du mit dem PKW 12 Monate Zeit alle Module der Mehrphasenausbildung zu absolvieren! Bei Motorrad 14 Monate.
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Das hängt davon ab, wieviele Führerscheinklassen du bei der Prüfung ablegst. Die Prüfungszeit ist auf jeden Fall ausreichend bemessen und sollte kein Problem darstellen! Du hast pro Klasse 30 Minuten Zeit (z. B.: Grundwissen + B: 60 min)
Nein! Fahrschulen sind zwar gesetzlich verpflichtet, sich über den Ausbildungstand der FahrschülerInnen zu informieren, aber die Entscheidung ob es sinnvoll ist, zur theoretischen bzw. praktischen Prüfung anzutreten, liegt ganz allein bei dir. Die Fahrschule kann Empfehlungen aussprechen – ob du antrittst, entscheidest du!
Sofort nach der bestandenen praktischen Prüfung wird vom Prüfer ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Dieser gilt nur in Österreich für maximal 4 Wochen und ist er nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Der Scheckkartenführerschein wird per Post innerhalb von ca. 5 – 10 Tagen an die Wohnsitzadresse (alternativ an die Behörde, eine andere Adresse oder Express) gesendet. Der provisorisch ausgestellte Führerschein verliert dann seine Gültigkeit, muss aber nicht an die Behörde zurückgegeben werden.
Theoretische Prüfung:
Praktische Prüfung:
Diese Kosten werden durch die Bezirkshauptmannschaft verrechnet.
oder
Nach der Anmeldung bitte im Büro abgeben
• Führerscheingruppen A, B, B+E, F | € 35,– |
• Führerscheingruppen C1, C, E, D | € 50,– |
Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung musst du ein ärztliches Gutachten, das deine Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorlegen. Es wird durch einen authorisierten praktischen Arzt ausgestellt und darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein. Für die Führerscheinklasse D ist zusätzlich noch ein verkehrspsychologisches Screening erforderlich.
Achtung: Das Gutachten darf nicht vom Hausarzt ausgestellt werden, es sei denn, die letzte Behandlung liegt mehr als 5 Jahre zurück!