Wann kann ich frühestens zur praktischen Prüfung antreten?
Die praktische Fahrprüfung kann erst mit vollendetem 18. bzw
. 17. Lebensjahr ( bei L17) abgelegt werden. A1 und F bereits mit 16.
Die praktische Fahrprüfung kann erst mit vollendetem 18. bzw
. 17. Lebensjahr ( bei L17) abgelegt werden. A1 und F bereits mit 16.
Die Ausbildung für die Führerscheinklassen A2, B, C1, C1E, EzuB kansst du mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die L17 Ausbildung, F und A1 kannst du mit 15 1/2. Jahren beginnen.
Die theoretischen Prüfungen kannst du gleich nach Absolvierung des Unterrichts am nächsten Prüfungstermin in unserer Fahrschule ablegen.