Die Ausbildung für die Führerscheinklassen A2, B, C1, C1E, EzuB kansst du mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die L17 Ausbildung, F und A1 kannst du mit 15 1/2. Jahren beginnen.
Die theoretischen Prüfungen kannst du gleich nach Absolvierung des Unterrichts am nächsten Prüfungstermin in unserer Fahrschule ablegen.
Die praktische Fahrprüfung kann erst mit vollendetem 18. bzw
. 17. Lebensjahr ( bei L17) abgelegt werden. A1 und F bereits mit 16.
Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung musst du ein ärztliches Gutachten, das deine Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorlegen. Es wird durch einen authorisierten praktischen Arzt ausgestellt und darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein. Für die Führerscheinklasse D ist zusätzlich noch ein verkehrspsychologisches Screening erforderlich.
Achtung: Das Gutachten darf nicht vom Hausarzt ausgestellt werden, es sei denn, die letzte Behandlung liegt mehr als 5 Jahre zurück!
• Führerscheingruppen A, B, B+E, F | € 35,– |
• Führerscheingruppen C1, C, E, D | € 50,– |
- bereits vorhandenen Führerschein oder Reisepass
oder
- Geburtsurkunde (Kopie) und Meldezettel (Kopie) mit den aktuellen Hauptwohnsitzdaten
Nach der Anmeldung bitte im Büro abgeben
- 1 EU – Passbild (spätestens bei theoretischer Prüfung)
- Ärztliches Gutachten (spätestens bei Kursbeginn)
- Erste Hilfe Nachweis (spätestens vor praktischer Prüfung)
- eventuell Heiratsurkunde, Sponsionsurkunde, Urkunde für Namensänderung
Theoretische Prüfung:
- € 5,50 pro Klasse (z.B.: Grundwissen + Klasse B = € 11,-)
Praktische Prüfung:
- Für die Klassen A, B, B+E und F je € 60,–
- Für alle anderen Klassen je € 90,–
Diese Kosten werden durch die Bezirkshauptmannschaft verrechnet.
- € 60,50
- € 49,50 bei Erweiterung auf eine andere Klasse
Sofort nach der bestandenen praktischen Prüfung wird vom Prüfer ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Dieser gilt nur in Österreich für maximal 4 Wochen und ist er nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Der Scheckkartenführerschein wird per Post innerhalb von ca. 5 – 10 Tagen an die Wohnsitzadresse (alternativ an die Behörde, eine andere Adresse oder Express) gesendet. Der provisorisch ausgestellte Führerschein verliert dann seine Gültigkeit, muss aber nicht an die Behörde zurückgegeben werden.
Nein! Fahrschulen sind zwar gesetzlich verpflichtet, sich über den Ausbildungstand der FahrschülerInnen zu informieren, aber die Entscheidung ob es sinnvoll ist, zur theoretischen bzw. praktischen Prüfung anzutreten, liegt ganz allein bei dir. Die Fahrschule kann Empfehlungen aussprechen – ob du antrittst, entscheidest du!
Das hängt davon ab, wieviele Führerscheinklassen du bei der Prüfung ablegst. Die Prüfungszeit ist auf jeden Fall ausreichend bemessen und sollte kein Problem darstellen! Du hast pro Klasse 30 Minuten Zeit (z. B.: Grundwissen + B: 60 min)